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KFW Programm

Finanzierung

KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Darlehenssumme 150.000€ - Effektiver Jahreszins ab 1,15%

Ab sofort können Sie wieder einen Antrag auf die Förderung „Klima­freundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau eines klimafreundlichen Wohngebäudes sowie der Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme. Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die diese Kriterien erfüllen:

  • Einhaltung von Grenzwerten für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus
  • Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
  • Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien

Wer wird gefördert?

Die KfW unterscheidet zwischen zwei Gruppen, die den Förderkredit nutzen können:

1. Privatpersonen und Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude selbst nutzen (Programmnummer 297).

2. Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Unternehmen und andere Organisationen, die das Wohngebäude nicht selbst nutzen, sondern eine Vermietung oder einen Verkauf vorsehen (Programmnummer 298).

Gut zu wissen

  • Förderkredit ab 1,15% Zinssatz (Stand 09.23)
  • Maximaler Kreditbetrag: 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Förderfähig sind: die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, Materialkosten bei Eigenleistungen
  • der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
  • Einbindung unseres Energieeffizienz-Experten
  • kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW und Landesförderinstituten
  • Mehr erfahren

Antragstellung

Wie beantrage ich den KfW-Förderkredit ``Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude``?

Die KfW setzt voraus, dass Sie Ihr Vorhaben gemeinsam mit unserem Energieeffizienz-Experten planen und durchführen. Dieser stellt sicher, dass die Förderkriterien der KfW eingehalten werden. Dies bestätigt er auf dem Formular „Bestätigung zum Antrag“, das er Ihnen aushändigt.

Erfahren Sie mehr Wissenswertes zum Thema Energieeffizienz-Experten.

Gehen Sie, bevor Sie Aufträge an Fachunternehmer vergeben oder den Kaufvertrag unterzeichnen, zu einer Bank Ihrer Wahl. Wir empfehlen die Fördermittelberatung Ihrer Genossenschaftsbank vor Ort. Bitte bringen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ Ihres Energieeffizienz-Experten mit. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW.

Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.

Nach Erhalt der Zusage für die Förderung können Sie mit dem Vorhaben beginnen oder den Kaufvertrag abschließen.

Der Energieeffizienz-Experte prüft die Umsetzung. Sie bekommen von ihm das Formular „Bestätigung nach Durchführung“, auf dem er die fachgerechte Durchführung bestätigt. Das Formular übergeben Sie an Ihre Bank.

Ihre Ansprechpartner

Edgar Agne

Immobilienfinanzierungsberater

Immobiliencenter

Patrick Werner

Immobilienfinanzierungsberater

Immobiliencenter

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