KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - Darlehenssumme 100.000€
Ab sofort können Sie wieder einen Antrag auf die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ stellen.
Weitere Informationen zu den tagesaktuellen Konditionen finden Sie hier
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau eines klimafreundlichen Wohngebäudes sowie der Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme. Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die diese Kriterien erfüllen:
- Einhaltung von Grenzwerten für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus
- Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
- Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien
Wer wird gefördert?
Die KfW unterscheidet zwischen zwei Gruppen, die den Förderkredit nutzen können:
1. Privatpersonen und Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude selbst nutzen (Programmnummer 297).
2. Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Unternehmen und andere Organisationen, die das Wohngebäude nicht selbst nutzen, sondern eine Vermietung oder einen Verkauf vorsehen (Programmnummer 298).
Gut zu wissen
- Maximaler Kreditbetrag: 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Förderfähig sind: die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, Materialkosten bei Eigenleistungen
- der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
- Einbindung unseres Energieeffizienz-Experten
- kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW und Landesförderinstituten
- Mehr erfahren
Ihre Ansprechpartner
Edgar Agne
Immobilienfinanzierungsberater
Immobiliencenter
Patrick Werner
Immobilienfinanzierungsberater
Immobiliencenter